Zu klein, um für Geldgeber attraktiv zu sein? Startups brauchen für ihre Investitionen oft nur einige zehntausend Euro – zu wenig für den Zugang zu klassischem Beteiligungskapital. „Die Gründer bringen immer viel Liebe und Leidenschaft mit, aber eben ganz wenig Geld“, sagt Michael Müller, Leiter Neugeschäft von der MBG Sachsen-Anhalt. „Aber ohne hinreichend Eigenkapital oder Sicherheiten hätten sie von keiner Bank einen Kredit bekommen und auch eine klassische Beteiligung war nicht möglich.“
Mit dem „Mikromezzaninfonds-Deutschland“ wird diese Finanzierungslücke geschlossen. Mikromezzanin-Kapital stellt rechtlich eine Zwischenform (mezzanin) zwischen Eigen- und Fremdkapital dar. Es stärkt die Eigenkapitalstruktur von Unternehmen und verbessert das Rating.
Der Mikromezzaninfonds ist eine Förderung des Bundes, refinanziert aus europäischen Fonds. Das Kapital wird von der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft desjenigen Bundeslandes ausgereicht, in dem das beantragende Unternehmen seinen Sitz hat. Die Förderung richtet sich an kleine und junge Unternehmen sowie an spezielle Zielgruppen – zum Beispiel Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit und Unternehmen, die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Mit dem Beteiligungskapital zwischen 10.000 und 50.000 Euro können Gründungskosten, Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel nach zehn Jahren, die ersten sieben Jahre bleiben tilgungsfrei.

Unternehmen in Sachsen-Anhalt, die den Mikromezzaninfonds nutzen wollen, stellen ihren Antrag bei der MBG in Magdeburg. Beteiligungsspezialistin Harriet Krzyzowski erklärt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind: „Das Unternehmenskonzept sollte stimmig sein und eine Erfolg versprechende Perspektive aufzeigen. Der Gründer legt mit dem Antrag eine Beschreibung des Vorhabens und der geplanten Mittelverwendung vor. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden. Eine – mindestens teilweise – persönliche Haftungsübernahme erfolgt durch den Unternehmer.“
Bei der MBG Sachsen-Anhalt wurden seit dem Start des Mikromezzaninfonds im Jahr 2013 bis Ende 2017 Finanzmittel über rund 7,1 Mio. Euro für 167 Beteiligungsnehmer genehmigt.
Weitere Informationen unter www.mikromezzaninfonds-deutschland.de
Der Mikromezzaninfonds-Deutschland wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Europäischen Sozialfonds gefördert.