How-to: Zuschüsse statt Risiko

Teil 3: Vorstellung verschiedener Zuschussoptionen, die im Falle eines Startup-Investments für Business Angels in Frage kommen.

„How-to: Der Business-Angel-Guide“  ist eine Einführung in die spannende Welt der Startups. Die Beitragsreihe ist Ratgeber, Erfahrungsbericht und Hilfestellung für die ersten Schritte als Business Angel. Sie macht deutlich, was die Entscheidung, ein junges Unternehmen aktiv zu begleiten und finanziell zu unterstützen, bedeutet. Denn Business Angel sein: Dazu gehört neben Kapital eine ordentliche Portion Leidenschaft!

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Wenn Business Angels in ein Startup investieren, ist es kein Geheimnis, dass sie damit ein großes Risiko eingehen. Gleichzeitig profitieren im Erfolgsfall nicht nur die Angels persönlich. Sie unterstützen wirtschaftliches Wachstum und fördern Innovation im Land. Die Bereitschaft der privaten Investor*innen kommt damit auch dem Staat und im weiteren Sinne die Europäische Union zugute. Als Gegenleistung und auch um Investitionen in junge Startups attraktiver zu gestalten, stehen für Business Angels verschiedene Fördertöpfe bereit. Zuschüsse, Steuerentlastungen oder Co-Investitionen. Mit der Bewerbung auf ein oder mehrere Förderprogramme werden Business Angels finanziell entlastet.

INVEST – das Bundes-Programm für Business Angels

Für das Förderprogramm INVEST ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) verantwortlich. Auch wer sich gerade erst auf den Weg als Business Angel macht, sollte INVEST im Hinterkopf behalten, da es sich auch an „unternehmerisch interessierte Menschen“ richtet, die als Business Angel gewonnen werden sollen. Das Programm hält zwei Optionen bereit:

Option Nr. 1: Der Erwerbszuschuss

Der Erwerbszuschuss kann das Risiko einer Startup-Investition schmälern. Bei einem Investment in Höhe von mindestens 10.000 Euro, gibt es 20 Prozent steuerfrei erstattet. Dafür ist als Grundvoraussetzung der Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum vonnöten, auch das Startup muss zumindest über eine deutsche Zweigniederlassung verfügen. Auch mehrere Business Angels, die gemeinsam in Form einer Beteiligungs-GmbH investieren, sind durch INVEST berücksichtigt. Erst Ende Dezember 2020 wurde dafür eine neue Richtlinie verabschiedet: Statt bisher sechs, dürfen zehn Gesellschafter Teil sein und gefördert werden. Förderfähig sind pro Jahr und Investor*in bis zu 500.000 Euro. Mittlerweile werden sogar Anschlussfinanzierungen gefördert.

Option Nr. 2: Der Exit-Zuschuss

Neben einer Förderung zum Erwerb der Anteile, kann seit 2017 auch deren Verkauf, der sogenannte Exit, gefördert werden. In diesem Fall lautet das Stichwort Steuererleichterungen. Insgesamt geht es dabei um 25 Prozent des Veräußerungsgewinns, also die Differenz des Verkaufspreises minus des Erwerbsteiles.  

Eine weitere Bedingung ist jedoch vor der Antragsstellung zu beachten: Der Exit-Zuschuss ist in der Höhe begrenzt. Er beträgt nicht mehr als 80 Prozent des ursprünglichen Investitionsbetrags. Was bedeutet das?

Ein Beispiel: Ein Business Angel hat in der Pre-Seed-Phase 10.000 Euro investiert. Diese Investition wurde durch INVEST bereits bezuschusst. Nun will er die Anteile gewinnbringend veräußern und erhält 90.000 Euro. Der Veräußerungsgewinn liegt bei 80.000 Euro, auf die der Angel nun Steuererleichterungsansprüche im Wert von 25 Prozent, als 20.000 Euro, hätte. Jedoch wurden für die Anteile ursprünglich nur 10.000 Euro gezahlt. In diesem Fall greift also die 80 Prozent-Regel und der Business Angel hat Anspruch auf maximal 8.000 Euro.

Für Einzelheiten und besondere Fälle lohnt es sich einen Blick in die Förderrichtlinien zu werfen. Auch das BAFA selbst hat viel Informationsmaterial zusammengestellt. In einem Merkblatt für Privatinvestoren findet sich auf die meisten Fragen eine Antwort.

European Angels Funds – Das EU-Förderprogramm für Business Angels

Der European Angel Fund hat eine besondere Verbindung zu unserem Land – schließlich wurden hier 2012 erste Pilotprojekte durch den zuständigen Fondsmanager, den Europäischen Investitionsfonds, und seinen deutschen Kooperationspartner, das Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND), aufgelegt. Mittlerweile ist er aber auch mit speziellen Programmen in Österreich, Belgien (Flandern), Dänemark, Finnland, Irland, Italien, die Niederlande und Spanien aktiv. Über das Förderprogramm lassen sich Wagniskapitalbeteiligungen mit bis zu 50 Prozent fördern. Der Fund fungiert dabei als Co-Investor, der Startup-Investitionen von Privatinvestor*innen durch den gleichen Betrag aufgestockt.

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Millionen Euro Fondsvolumen

Um vom EU-Förderprogramm profitieren zu können, ist allerdings schon Erfahrung als Business Angel vonnöten. Wie viel und ob es finanzielle Unterstützung durch den Fund gibt, ist von nachweislichen Branchenerfahrungen und bereits erfolgreichen Investments abhängig.

Folgende Kriterien sind u.a. Voraussetzung für einen positiven Bescheid:

Um sich für eine Förderung zu bewerben, muss diese Online-Form ausgefüllt werden. Darin sind unter anderem auch bisherige Exits und Investment-Strategien für die kommenden fünf Jahre aufzulisten. Mit einem positiven Bescheid müssen sich die Business Angels auf einen langfristigen Vertrag mit dem European Angel Fond einstellen. Es werden dafür sogenannte Co-investment framework agreements geschlossen, die zum Teil standardisiert sind, aber auch individuelle Anpassungen ermöglichen. Für weitere Details hat der Europäische Investitionsfonds eine Publikation mit allen Infos zusammengestellt.

Vereinfachter Finanzierungsprozess mit GESSI

Apropos standardisierte Verträge: In diesem Zusammenhang ist es hilfreich, das German Standards Setting Institute (GESSI) auf dem Schirm zu haben. Hierbei handelt es sich zwar nicht um ein Förderprogramm, doch kann es den Finanzierungsprozess ebenfalls stark erleichtern. Das GESSI wurde 2018 durch BAND und den Bundesverband Deutsche Startups e.V. als Nonprofit Joint Venture gegründet.

Durch die gemeinsame, unentgeltliche Arbeit haben Anwälte, Business Angels, Startups und andere fachliche Expert*innen standardisierte Rechtsdokumente zu zahlreichen Themen formuliert. Dies sollte sicherstellen, dass im Ergebnis die Interessen aller Beteiligten repräsentiert werden. Sie stehen zweisprachig, Deutsch und Englisch, zum Download zur Verfügung und können als Open Source auch angepasst werden. Laut BAND wurden die Dokumente mittlerweile schon ca. 44 000 heruntergeladen. Sie geben Auskunft zu den Themen Wandeldarlehen, Term Sheet, Arbeitsvertrag, Finanzierungsrunde, Gesellschafterbeschluss und NDA (Non Disclosure Agreement). Auch im Zusammenhang mit den Förderprogrammen spannend: Die Dokumente berücksichtigen die durch INVEST gestellten Bedingungen. Die Autoren sind übrigens immer offen für Feedback! Business Angels können somit auch Verbesserungs- oder Änderungsvorschläge einreichen.

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