Teilnahmebedingungen

Der Investforum Startup-Service wird durch das Ministerium Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert und durch die Univations GmbH – Institut für Wissens- und Technologietransfer an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg – koordiniert. Aus diesem Grund obliegen der Teilnahme am Projekt mehrere Bedingungen, die hier aufgeführt sind.

1. Zulassung:
Durch das Projektteam des Investforum Startup-Services können alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, betreut werden. Der Unternehmenssitz muss in Sachsen-Anhalt sein bzw. geplant sein. Sofern nicht feststellbar ist, wo sich der geplante Unternehmenssitz befinden wird, dürfen nur Teilnehmer*innen in das Projekt aufgenommen werden, deren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt liegt.

2. Projektinhalt und -zeitraum:
Hauptziele des Projektes sind die Unterstützung wissensbasierter und technologieorientierter Unternehmensgründungen mit Potenzial für Wachstum bei der strategischen Planung ihres Unternehmenskonzeptes, die professionelle Erschließung des Gründungspotenzials von innovativen Gründungen und die Begleitung junger Unternehmen in der Phase der Stabilisierung sowie die Finanzierung und Förderung von Unternehmen in der Gründungs- und Wachstumsphase insbesondere bei der Akquisition von Eigenkapital. Der Projektzeitraum beginnt am 1. Januar 2020 und endet am 30. September 2022.

3. Teilnahmeausschluss:
Teilnehmer*innen können vom Projekt ausgeschlossen werden, wenn im Rahmen der Betreuung keine ernsthafte Absicht zu erkennen ist, wenn die Teilnehmer*innen keine Aktivitäten hin zu einer realistischen Umsetzung ihres möglichen Vorhabens zeigen, wenn die Teilnehmer*innen dem Investforum Startup-Service gegenüber die Aufgabe ihres Vorhabens erklären.

4. Zusammenarbeit:
Die Mitarbeiter*innen des Gründungsvorhabens verpflichten sich aktiv mit den Mitarbeiter*innen des Investforum Startup-Services zusammenzuarbeiten und alle benötigten Unterlagen (EU-Teilnehmerbogen, De-minimis-Erklärung, Businessplan, Pitchdeck, Onepager etc.) zeitnah sowie auf Verlangen den Projektmitarbeiter*innen auszuhändigen. Dies dient dem Ziel, das Unternehmen zielgerichtet und effizient weiterzuentwickeln. Das Unternehmen verpflichtet sich zudem nach individueller Absprache mit den Projektmitarbeiter*innen an Veranstaltungen und Workshops des Projektes aktiv teilzunehmen und sich entsprechend vorzubereiten. Des Weiteren informiert das Unternehmen die Projektmitarbeiter*innen regelmäßig über statistische Angaben zu ihrer vollzogenen Unternehmensgründung bzw. realisierten Selbständigkeit. Zudem sind die Teilnehmer*innen dazu angehalten verschiedene technische Lösungen, die vom Projekt angeboten werden, zu nutzen.

5. Haftung:
Alle Inhalte, die während des Projektes (Veranstaltungen, Coachings, Beratungsgespräche) durch das Betreuungsteam an die Teilnehmer*innen vermittelt werden, stellen ausschließlich Handlungsempfehlungen dar. Diese verpflichten die Teilnehmer*innen in keiner Weise. Die Univations GmbH, als Träger des Projektes Investforum Startup-Service, schließt jegliche Haftung für die Handlungsempfehlungen ausdrücklich aus, sofern diese nicht auf einem ihr zurechenbaren grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln beruhen.

6. Kosten:
Die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Projekt Investforum Startup-Service ist für alle Teilnehmer*innen, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, kostenfrei. Für den Fall, dass eine bestimme Leistung Kosten verursacht, werden die Teilnehmer*innen vorab durch das Projektteam darauf hingewiesen.

7. De-minimis Beihilfe:
Durch die Teilnahme am Projekt wird den Teilnehmer*innen ein Zuschuss gewährt. Sofern der Teilnehmer sein Unternehmen bereits gegründet hat oder im Projektzeitraum des Investforum Startup Services ein Unternehmen (d. h. jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit durch Anbieten von Gütern oder Leistungen auf dem Markt ausübt) gründet (z. B. durch Eintragung ins Handelsregister, in die Handwerksrolle oder durch Gewerbeanmeldung), stellt der gesamte geldwerte Vorteil für das gegründete Unternehmen eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABL. EU Nr. L 352 vom 24.12.2013, S. 1) dar.

Die dem (gegründeten) Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen dürfen im laufenden sowie in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren 200.000 € bzw. 100.000 € bei Unternehmen, die im Bereich des gewerblichen Straßengüterverkehrs tätig sind, nicht überschreiten. Die Beihilfen unterliegen sehr umfangreichen Kumulierungsregeln, welche im beigefügten Dokument „Erläuterung zum Thema De-minimis“ rechts in der Übersicht heruntergeladen werden kann.

Der Subventionswert (Beihilfewert) des Zuschusses beträgt für Unternehmen bzw. im Falle einer Unternehmensgründung 6.655,71 EUR je Teilnehmer (Person) des Startups. Sollte das Unternehmen bei Projekteintritt noch nicht gegründet ist der Teilnehmer verpflichtet, dem Projektträger die Gründung des Unternehmens unter Angabe dessen Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Der Teilnehmer hat zu gewährleisten, dass die dann zu erteilende De-minimis-Bescheinigung durch das von ihm gegründete Unternehmen:
– zehn Jahre aufbewahrt wird und
– auf Anforderung der Europäischen Kommission, einer Bundes- oder Landesbehörde oder der bewilligenden Stelle innerhalb von einer Woche oder einer in der Anforderung festgesetzten längeren Frist vorgelegt wird.

Die in der Bescheinigung ausgewiesenen Beihilfewerte sind bei zukünftigen Beantragungen von jeglichen De-minimis-Beihilfen des Unternehmens/ Unternehmensverbundes zu berücksichtigen und anzugeben. Der Projektträger behält sich vor, von diesem Vertrag zurückzutreten, den oben ausgewiesenen Subventionswert vom Teilnehmer zurückzufordern und den Rückforderungsbetrag rückwirkend vom Abschluss dieses Vertrags an mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB jährlich zu verzinsen, wenn:
– der Teilnehmer nach Unternehmensgründung nicht unverzüglich die Mitteilung hierüber eingereicht hat,
– der Teilnehmer die Gewährung des geldwerten Vorteils durch objektiv unrichtige Angaben in seiner vorläufigen Erklärung über bereits erhaltene bzw. beantragte De-minimis-Beihilfen erlangt hat oder
– der Teilnehmer oder das von ihm gegründete Unternehmen die De-minimis-Bescheinigung auf Anforderung nicht innerhalb der Frist vorlegt.

Den Rückforderungsbetrag nebst Zinsen hat der Teilnehmer durch tatsächliche Zahlung (Überweisung) zu leisten; eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

De-minimis Angaben des Projektes Investforum Startup-Service:

Aktenzeichen: ZS/2019/11/103279
Beihilfegeber: Land Sachsen-Anhalt/Europäischer Sozialfonds ESF
Form der Beihilfe: Zuschuss
Beihilfewert: 6.655,71 EUR je Teilnehmer
 

8. ESF Teilnehmer/-innen-Monitoring:
Mit diesem Teilnehmervertrag erhalten Sie Unterlagen für das ESF-Teilnehmer*innen-Monitoring. Bitte füllen Sie unverzüglich die „Einwilligungserklärung“, „Eintrittserklärung“ sowie zum Teil die „Austrittserklärung“ aus und unterschreiben diese. Diese Datenerhebung dient zur Überprüfung der Effizienz des aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Förderprogramms im Hinblick auf die damit angestrebten Ziele. Hiermit informieren wir Sie darüber, dass sich die EU vorbehält bis sechs Monate nach Ihrem Austritt bzw. Ende des Projektes, Sie zu Ihrem aktuellen Status quo zu befragen sollten Sie Teil einer repräsentativen Stichprobe sein. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen zum „Fragebogen für die repräsentative Stichprobe sechs Monate nach Austritt“.

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Ich willige gegenüber der Univations GmbH ein, dass die von mir im Rahmen der Teilnahme am Projekt Investforum Startup-Service und während der Nutzung des digitalen Bereiches Investforum Inside-View angegebenen personenbezogenen Daten sowie sonstigen Daten (insbesondere Unternehmensdaten, Onepager, Businessplan, Pitch-Deck etc.) durch die Univations GmbH bzw. durch von dieser beauftragte Dienstleister erhoben, dauerhaft gespeichert sowie den übrigen Partner*innen des Projektes (insbesondere Investoren) bereitgestellt werden. Die Bereitstellung der Daten erfolgt zum Zwecke der Vernetzung und des Informationsaustausches innerhalb des Netzwerkes sowie zur Anbahnung von Investments, Kooperationen oder ähnlichen Rechtsgeschäften. Sofern ich personenbezogene Daten eines Dritten angegeben habe, versichere ich, dass der betroffene Dritte diesem Vorgehen zugestimmt hat.

Die vorstehenden Einwilligungserklärungen kann ich jederzeit ganz oder teilweise für die Zukunft widerrufen. Den Widerruf der Einwilligungserklärung gegenüber der Univations GmbH sende ich an [info@investforum.de oder auf dem Postweg]. Mir ist bekannt, dass der Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung das Recht der Univations GmbH zum Umgang mit meinen personenbezogenen Daten in dem zur Vertragsdurchführung notwendigen und durch die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder Spezialgesetzen gestatteten Umfang unberührt lässt.

Downloads

Für die Aufnahme in den Investforum Startup-Service benötigen wir einige Unterlagen von Ihnen unterschrieben und im Original. Bitte laden Sie sich die entsprechenden Dokumente hier herunter. Achten Sie dabei bitte darauf, ob Sie als bereits gegründetes Unternehmen oder als Gründungsprojekt teilnehmen. Den EU-Teilnehmerbogen benötigen wir von jeder Person. Bei Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren.

Teilnehmervertrag Investforum Startup-Service

Angaben zum Gründungsprojekt/Unternehmen

Vorläufige De-minimis-Erklärung (nicht gegründet)

De-minimis-Erklärung (für Unternehmen)

Erläuterungen zum Thema De-minimis

ESF-Teilnehmerbogen

Hinweis ESF-Teilnehmerbogen

Den ESF-Teilnehmerbogen benötigen wir von jeder Person eines Gründungsprojektes oder Unternehmens, die Leistungen des Investforum Startup-Service in Anspruch nehmen möchte. Bitte beachten Sie, dass die Datei mehrere Tabellenblätter beinhaltet. Wir benötigen von Ihnen die Einwilligungserklärung, den Fragebogen zum Eintritt und den Fragebogen zum Austritt ausgefüllt und jeweils unterschrieben im Original.