Stille Beteiligung stärkt Finanzbasis und ergänzt Know-how

Bei ihrer Gründung verfügen viele Startups nur über eine geringe Eigenkapitaldecke. Das kann in der Anfangsphase ausreichen, aber bald werden Investitionen notwendig: für die Marktbearbeitung zum Beispiel, für zusätzliche Technik oder vielleicht für die ersten angestellten Mitarbeiter. Mit Beteiligungskapital stärkt ein Startup seine Finanzbasis nachhaltig und langfristig. Eine klassische Variante sind stille Beteiligungen: still, weil der Beteiligungsgeber nach außen nicht in Erscheinung tritt und sich nicht in das Tagesgeschäft einmischt. Die Mitsprache beschränkt sich auf Überwachungs- und Kontrollrechte z. B. beim Jahresabschluss sowie auf strategische Entscheidungen.

„Stilles Beteiligungskapital ist eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital“, erklärt MBG-Geschäftsführer Wolf-Dieter Schwab: „In der Bilanz zählt es als wirtschaftliches Eigenkapital und verbessert damit das Rating. Steuerlich dagegen wird es als Fremdkapital behandelt.“ Die Kapitaleinlagen der MBG betragen i. d. R. bis zu einer Million Euro und haben eine Laufzeit von maximal zehn Jahren. Danach wird die Beteiligung zum Nominalpreis zurückgezahlt. Damit verbleibt der Wertzuwachs im Unternehmen.

Neben einer erfolgsabhängigen Vergütung zahle das Unternehmen für die stille Beteiligung ein fixes Entgelt, ergänzt Schwab. Deshalb sollten bereits erste Umsätze realisiert sein und Aufträge in den Büchern stehen oder zumindest die Markteinführung kurz bevor stehen. Nur über Umsatz und Ertrag können die fälligen Entgelte erwirtschaftet werden.

Voraussetzung für das Engagement der MBG ist ein tragfähiger Businessplan. „In einem persönlichen Gespräch präsentiert der Unternehmer sein Vorhaben“, erklärt MBG-Beteiligungsexpertin Harriet Krzyzowski. Sind Antrag und notwendige Unterlagen entsprechend der MBG-Checkliste (siehe www.bb-mbg.de) zusammengestellt, dauert der Prozess je nach Komplexität etwa vier bis sechs Wochen. Krzyzowski: „Bei der Bewertung vertrauen wir auf das Know-how unserer eigenen Mitarbeiter. Das spart den Gründern Kosten. Abschließend entscheidet ein Gremium von Finanzierungs- und Unternehmensspezialisten über die Beteiligungszusage.“

Mit ihrem Investment stellt die MBG auch ihr Know-how zur Verfügung. So werden zustimmungspflichtige Geschäfte und Reportingpflichten vereinbart. Für strategische Fragen steht die MBG als Sparringspartner sowie mit ihrem Netzwerk zur Verfügung.

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